In der Fachbuchreihe für Schiedsämter und Schiedsstellen sind die Musterfälle für Schiedsstellen in Brandenburg als Nachfolger für den Kommentar von Schiedsmann Andreas Roß zum Brandenburgischen Schiedsstellengesetz erschienen.
Mit den vorliegenden Musterfällen für die Praxis der Schiedsstellen in Brandenburg wird die Zielsetzung optimierter Praxistauglichkeit umgesetzt. Die Musterfälle bieten den Schiedsfrauen und Schiedsmännern im Bundesland Brandenburg die Möglichkeit, anhand acht verschiedener und inhaltlich vollständig neu gefasster Fallbeispiele Anleitungen für ihre Tätigkeit in den Schiedsstellen und Erläuterungen ausschließlich bezogen auf das Landesrecht in Brandenburg zu finden.
Der BDS-Vordruck enthält in einer pdf Datei alle Formulare, die die Schiedsperson für die Durchführung ihrer Schlichtungen benötigt. Über die Anleitungen wird die Schiedsperson zum richtigen Formular geführt und bei jedem Formular wird vorab erläutert, worauf es bei der Verwendung ankommt. Durch die Nutzung einer mit besonderen Rechten versehenen pdf Datei ist es möglich, den BDS-Vordruck mit dem kostenlosen Adobe Reader auf fast allen Betriebssystemen zu nutzen. Entwickelt wurde der BDS-Vordruck aber für das Windows Betriebssystem, so dass es bei anderen Betriebssystemen eventuell zu abweichenden Handhabungen kommen kann. Er ist auf dem MacOS 26 Tahoe mit dem aktuellen Adobe Reader am 30.03. uns 08.04.2026 erfolgreich getestet worden. Natürlich funktioniert der BDS-Vordruck auch mit anderen Programmen wie dem Adobe Acrobat oder dem Foxit pdf Reader. Aber aufgrund der Vielzahl an pdf Viewern und Editoren kann das nicht von hier geschult werden.
Aufgrund des Umfangs des BDS-Vordrucks bietet der Beauftragter des BDS Bundesvorstand für den BDS Vordruck (Technik) neben dem klassischen Handbuch und den häufigen Fragen auch eine Onlinesprechstunde zum BDS-Vordruck an. Diese vermitteln nicht die konkrete Durchführung eines konkreten Verfahrens sondern nur die technische Nutzung des BDS-Vordrucks. Auch aus Gründen des Datenschutzes kann hier leider keine individuelle Einzelfallbetreuung stattfinden. Aber die Anwendung des BDS-Vordrucks kann erläutert werden. Insbesondere folgende Themen werden geschult:
1. Einrichtung des BDS-Vordrucks und Datenschutz
2. Individualisierung des BDS-Vordrucks mit den Stammdaten des Schiedsamtes oder der Schiedsstelle
3. Erfassung der zentralen Daten eines neuen Falls
4. Formulardatenex- und -import aus dem BDS-Vordruck
5. Nutzung der Druckbutton
6. Erstellung von Postzustellaufträgen und Bedrucken der Postzustellurkunden
7. ungewöhnliche Fallkonstellationen, z.B. mit mehreren Personen als Antragsteller oder Antragsgegner
Bitte nutzen Sie dieses für Mitglieder im BDS kostenlose Angebot, um im kleinen Kreis die Handhabung des BDS Vordrucks und seiner Formulare einzuüben.
Weitere Termine und die geplanten Termine erhalten Sie hier.
Nächste Fortbildung der Bezirksvereinigung Neuruppin im BDS
Die Bezirksvereinigung Neuruppin plant im Oktober 2026 ihre nächste Fortbildung für die Schiedspersonen des Landgerichtsbezirks Neuruppin. Gegenstand sollen Fragen der Praxis zur amtlichen Kostenrechnung und die Regelungen zu den Kosten (Kostentragung und Kostenhöhe) sein. Die neuen Musterfälle für Schiedsstellen in Brandenburg dienen hier als Grundlage für die Fallbeispiele.
Neue Verwaltungsvorschriften zum Brandenburgisches Schiedsstellen- und Gütestellengesetz (BbgSchGG)
Der BDS hat dazu durch die Landes- und Bundesvereinigung Stellung genommen.
Die neuen Verwaltungsvorschriften treten zum 01.01.2025 in Kraft.
Das Brandenburgische Schiedsstellen- und Gütestellengesetz (BbgSchGG) vom 16. Dezember 2022 (GVBl. I Nr. 31) ist am 17. Dezember 2022 in Kraft getreten.
Neben einer neuen Kurzbezeichnung hat der als Regierungsentwurf eingebrachte Gesetzentwurf (bisher Brandenburgisches Streitbeilegungsgesetz, Landtag Drucksache 7/5419) im parlamentarischen Verfahren lediglich redaktionelle Änderungen erfahren.
Das Gesetz ersetzt im Wesentlichen die Regelungen zum Schiedsstellengesetz, zum Brandenburgischen Schlichtungsgesetz und zum Brandenburgischen Gütestellengesetz.
Mit Inkrafttreten des Brandenburgischen Schiedsstellen- und Gütestellengesetz ist das bisherige Schiedsstellengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2000 (GVBl. I S.158, 2001 I S. 38), das zuletzt durch Art. 2 des Gesetzes vom 8. März 2018 (GVBl. I Nr. 4) geändert worden ist, außer Kraft getreten.