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Neue Verwaltungsvorschriften zum Brandenburgisches Schiedsstellen- und Gütestellengesetz (BbgSchGG)

Die neuen Verwaltungsvorschriften zum Brandenburgisches Schiedsstellen- und Gütestellengesetz (BbgSchGG) sind im Justizminiterialblatt für das Land Brandenburg Nr. 11 vom 15.11.2024 veröffentlicht worden.

Der BDS hat dazu durch die Landes- und Bundesvereinigung Stellung genommen.

Die neuen Verwaltungsvorschriften treten zum 01.01.2025 in Kraft.

Das Brandenburgische Schiedsstellen- und Gütestellengesetz (BbgSchGG) vom 16. Dezember 2022 (GVBl. I Nr. 31) ist am 17. Dezember 2022 in Kraft getreten.

Neben einer neuen Kurzbezeichnung hat der als Regierungsentwurf eingebrachte Gesetzentwurf (bisher Brandenburgisches Streitbeilegungsgesetz, Landtag Drucksache 7/5419) im parlamentarischen Verfahren lediglich redaktionelle Änderungen erfahren.

Das Gesetz ersetzt im Wesentlichen die Regelungen zum Schiedsstellengesetz, zum Brandenburgischen Schlichtungsgesetz und zum Brandenburgischen Gütestellengesetz.

Mit Inkrafttreten des Brandenburgischen Schiedsstellen- und Gütestellengesetz ist das bisherige Schiedsstellengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2000 (GVBl. I S.158, 2001 I S. 38), das zuletzt durch Art. 2 des Gesetzes vom 8. März 2018 (GVBl. I Nr. 4) geändert worden ist, außer Kraft getreten.

Den Gesetzestext finden Sie hier.