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Das Brandenburgische Schiedsstellen- und Gütestellengesetz (BbgSchGG) vom 16. Dezember 2022 (GVBl. I Nr. 31) ist am 17. Dezember 2022 in Kraft getreten.

Neben einer neuen Kurzbezeichnung hat der als Regierungsentwurf eingebrachte Gesetzentwurf (bisher Brandenburgisches Streitbeilegungsgesetz, Landtag Drucksache 7/5419) im parlamentarischen Verfahren lediglich redaktionelle Änderungen erfahren.

Das Gesetz ersetzt im Wesentlichen die Regelungen zum Schiedsstellengesetz, zum Brandenburgischen Schlichtungsgesetz und zum Brandenburgischen Gütestellengesetz.

Mit Inkrafttreten des Brandenburgischen Schiedsstellen- und Gütestellengesetz ist das bisherige Schiedsstellengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2000 (GVBl. I S.158, 2001 I S. 38), das zuletzt durch Art. 2 des Gesetzes vom 8. März 2018 (GVBl. I Nr. 4) geändert worden ist, außer Kraft getreten.

Den Gesetzestext finden Sie hier.

Landesausschusssitzung und Landesvertreterversammlung am 25. Februar 2023

Am 25. Februar 2023 findet eine Landesaussschusssitzung und die Landesvertreterversammlung ab 11:00 Uhr im GINN Hotel Berlin-Potsdam in Teltow statt.

Neben dem neuen Brandenburgische Schiedsstellen- und Gütestellengesetz (BbgSchGG) vom 16. Dezember 2022 (GVBl. I Nr. 31) steht die Reform der Satzung der Landesvereinigung Brandenburg im Vordergrund der Veranstaltung. Den Satzungsentwurf finden sie hier.

Die Delegierten werden von den 4 Bezirksvereinigungen des BDS in Brandenburg bestellt und delegiert.