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Die Schiedsstellen in Brandenburg
Die Gemeinde, das Amt oder die Stadt richtet Schiedsstellen ein, in denen die Schiedsfrauen und Schiedsmänner ihre Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen. Eine Schiedsperson wird durch die Gemeindevertretung (bzw. den Amtsausschuss) gewählt und bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts in Form einer Berufung in das Schiedsamt. Sie sind siegelführend und unterstehen der Fachaufsicht der zuständigen Amtsgerichte. Sie sind zuständig für
Dabei ist beachtlich, dass die Zuständigkeit der Schiedsstelle obligatorisch als auch freiwillig gegeben sein kann. Die für Sie zuständige Schiedsstelle finden Sie hier.
In beiden Fällen können Streitigkeiten durch einen rechtsverbindlichen und vollstreckbaren Vergleich beendet werden !
Informationen über die Landesvereinigung Brandenburg finden Sie hier.
